Wann mĂźssen wir eine Rechnung erstellen?
Die Rechnung MwSt. wird fĂźr die gekaufte Ware oder fĂźr die Auftragserledigung auf Wunsch des Kunden erstellt. Die Rechnung MwSt. wird gewĂśhnlich nach dem Kaufabschluss oder nach der AuftragsausfĂźhrung bis vierzehn Tage seit dem Ausstellungsdatum der gekauften Ware erstellt. Die Rechnung MwSt.soll immer dann erstellt werden, wenn der Kunde darum bittet, wenn es noch eine solche MĂśglichkeit gibt, wenn vierzehn Tage seit dem Kassenzetteldatum nicht abgelaufen sind und wenn der Kunde einen solchen Kassenzettel besitzt. Wenn es eine solche Situation passiert, dass der Kunde den Kassenzettel verliert und von uns die Rechnung MwSt. verlangt, dann brauchen wir sie natĂźrlich nicht zu erstellen.
Die Rechnung MwSt. kann selbstverständlich nur dann erstellt werden (http://www.infakta.de/rechnungen-erstellen/), wenn wir dazu entsprechende Befugnisse besitzen. Wenn wir keine wirtschaftliche Tätigkeit betreiben oder wenn sie in der jeweiligen Zeit eingestellt wird, kÜnnen wir in manchen Fällen einen Kaufvertrag erstellen.
Die Rechnung MwSt. sollen wir immer erstellen, wenn wir eine Ware verkaufen und keine Registrierkasse besitzen, denn es ist die Grundlage der Abrechnung mit dem Finanzamt, und der Verkauf ohne Verkaufsdokumente ist in Deutschland illegal.